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Erstanamnese:

Für die Homöopathische Erstanamnese, der Grundlage für eine chronisch-homöopathische Behandlung, haben wir für Sie ein gestaffeltes Angebot erstellt. Dadurch sind die Kosten für eine homöopathische Behandlung überschaubar:

  • 120 €
für eine Erstanamnese bei Säuglingen bis 1 Jahr
(einmalige Zahlung, inklusive Untersuchung, Auswertung und Erarbeitung des ersten Mittels)
  • 140 €
für eine Erstanamnese bei Kindern
(einmalige Zahlung, inklusive Untersuchung, Auswertung und Erarbeitung des ersten Mittels)
  • 170 €
für eine Erstanamnese bei Erwachsenen
(einmalige Zahlung, inklusive Untersuchung, Auswertung und Erarbeitung des ersten Mittels)

Bitte zahlen Sie diesen Betrag in bar an dem Tage der Anamnese. Um eine optimale Vorbereitung für die Anamnese zu erhalten, haben wir Ihnen eine Anlage "Infoblatt zur Homöopathischen Anamnese" bereitgestellt, die sie im Downloadberreich finden. Bitte bringen Sie so viel wie möglich an den dort angeführten Details mit.


Folgekonsultationen:

6 Wochen nach der Anamnese ist eine Folgekonsultation zur optimalen homöopathischen Betreuung notwendig, in der eine Verlaufskontrolle der chronischen Behandlung erfolgt.

Danach sind alle 8 bis 12 Wochen regelmäßige Folgekonsultationen notwendig, die jeweils mit 60 EUR je Stunde abgerechnet werden.

 

Generelle Kosten:

Alle Leistungen in unserer Praxis (Klassische Homöopathie, Familienstellen, Entgiftung) werden mit einem Stundensatz von 60 € pro Stunde abgerechnet.


Telefonische Konsultation:

Zu jeder Zeit können Sie uns telefonisch konsultieren, sei es für den Verlauf der chronischen Behandlung oder für die akute Behandlung (z. B. eines Infektes). Die Telefonate werden mit einem Stundenhonorar von 60 EUR abgerechnet.

Beispiel:

 

Kurze Nachfrage: 8 EUR
Grundgespräch (bis 15 Min.):
16 EUR
Längeres Gespräch (bis 20 Min.):
23 EUR
Gespräche, die länger als 25 Min, dauern: 60 EUR/Std.

 

Absage von Terminen

Sie können Termine, die Sie fest mit uns vereinbart haben, bis 48 Stunden vorher absagen, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Wenn Sie weniger als 48 Stunden vorher Termine absagen, behalten wir uns vor diese in Rechnung zu stellen, da wir so kurzfristig keine Ersatztermine legen können.

 

Kostenübernahme:

Patienten mit einer Zusatzversicherung oder einer Privatversicherung erhalten in der Regel Anteile oder Großteile der Kosten von Ihrer Krankenkasse erstattet.