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Preise & Infos

Kostenübernahme:

 

Die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen werden von privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen ganz oder teilweise übernommen, ebenso von der Beihilfe. Bitte sprechen Sie im Zweifelsfall vorher mit Ihrer Krankenversicherung.

Gesetzlich Versicherte können die Behandlung als Sonderausgabe im Rahmen ihrer Steuererklärung beim Finanzamt geltend machen. Gegebenenfalls lohnt sich auch der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung für Kinder, welche die Naturheilverfahren erstattet und schon für relativ wenig Geld erhältlich ist.

Individuelle Ratenzahlungen sind bei Selbstzahlern möglich. Sollten Sie weitere Fragen zu den Leistungen oder Kosten haben, rufen Sie uns bitte an.

 

Generelle Kosten:

 

Der telefonische Erstkontakt zum Kennenlernen und Einschätzen der gesundheitlichen Situation ist kostenfrei.

Alle Leistungen in unserer Praxis (Klassische Homöopathie, Familienstellen etc. – persönlich/telefonisch/per Videosprechstunde) werden mit einem Stundensatz von 90 EUR abgerechnet.

Elternberatungen, mit beiden Partnern werden mit einem Stundensatz von 120 EUR abgerechnet.

 

Telefonische Konsultation/Skype:

 

Zu jeder Zeit können Sie uns telefonisch konsultieren, sei es für den Verlauf der chronischen Behandlung oder für die akute Behandlung (z. B. eines Infektes).

Für die Patienten, die weiter von Kiel entfernt wohnen oder im Ausland leben, bieten wir eine Behandlung über Skype als Videositzung an. Bitte fragen Sie bei uns nach.

 

Erstanamnese:

 

Für die homöopathische Erstanamnese, der Grundlage für eine chronisch-homöopathische Behandlung, haben wir wegen des erheblich erhöhten Aufwandes für Sie ein pauschales Angebot erstellt. Dadurch sind die Kosten für eine homöopathische Behandlung überschaubar:

Kinder und Erwachsene: 220 €
(einmalige Zahlung, inkl. Untersuchung und Ausarbeitung des ersten Mittels)

Um eine optimale Vorbereitung für die Anamnese zu erhalten, haben wir Ihnen eine Anlage „Infoblatt zur homöopathischen Anamnese” bereitgestellt, die Sie hier herunterladen können.

Absage von Terminen:

 

Sie können Termine, die Sie fest mit uns vereinbart haben, bis 48 Stunden vorher absagen, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Wenn Sie weniger als 48 Stunden vorher Termine absagen, behalten wir uns vor, diese in Rechnung zu stellen, da wir so kurzfristig keine Ersatztermine legen können. Die Absage eines Termines für den Montag muss bis Freitag um 13 Uhr der vorherigen Woche erfolgen.

Erscheinen Sie verspätet zu einem Termin, ohne dass das abgesprochen ist, behalten wir uns vor, Ihnen die Zeit in Rechnung zu stellen.

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